»Wer auf andere Leute wirken will,
der muss erst einmal in ihrer Sprache mit ihnen reden.«

Kurt Tucholsky (1890 - 1935) deutscher Journalist und Schriftsteller



Beglaubigte Übersetzungen



Übersetzung amtlicher Dokumente
Neben den verschiedenen Fachtexten übersetzen wir amtliche Dokumente jeder Art für Firmen und Privatkunden. Bei vielen Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass  dazu Übersetzungen von einem allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer vorgenommen werden. Diese oft als "beglaubigte Übersetzungen" bekannten Dokumente werden korrekt als "bescheinigte" oder (in manchen Bundesländern) als "bestätigte Übersetzung" bezeichnet. In diesen Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie Rundstempel des Übersetzers bescheinigt. Der Rundstempel hat Name, Sprache/n und Anschrift des Übersetzers zu enthalten.

Vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigt
Das Oberlandesgericht Hamm hat mich 1985 für die Sprachen Französisch und Spanisch ermächtigt. Für Englisch und weitere Sprachen stehen entsprechend ermächtigte oder vereidigte Kollegen zur Verfügung.

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MMM Marion Spreen
MMM Diplom-Übersetzerin, BDÜ