»Wer fremde Sprachen nicht kennt,
weiß nichts von seiner eigenen«

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832) deutscher Dichter


Fachübersetzungen



Sprachen und Tätigkeitsschwerpunkte

Neben meinen persönlichen Sprachenschwerpunkten Französisch, Spanisch und Englisch bedienen wir ein weites Spektrum an Sprachen über ein Netzwerk qualifizierter, freiberuflich tätiger Fachübersetzer und Sprachmittler. Derzeit können Übersetzungen von/aus der deutschen Sprache in folgenden Sprachen ausgeführt werden: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Griechisch, Albanisch, Serbisch, Kroatisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Finnisch.


Unser Leistungsprofil umfasst dabei insbesondere folgende Fachbereiche

Recht:

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge, Anwalts- und Gerichtskorrespondenz, gerichtliche Urteile, Gesetzestexte, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, usw.

Wirtschaft:

Unternehmensportfolios, Börsen- und Geschäftsberichte, Businesspläne, Geschäftskorrespondenz, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Vorträge, Broschüren, etc.

Technik:

Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanleitungen, Produktbeschreibungen, Datenblätter, Handbücher usw. sowie allgemeine Pressemitteilungen, Veröffentlichungen, Firmendarstellungen usw.


Termingerechtes Projekt- und Qualitätsmanagement

Die Abwicklung Ihrer gesamten Übersetzungen - auch in mehreren Sprachen - und das entsprechende Projektmanagement übernehme ich gerne für Sie. Dabei sorge ich für die termin- und fachgerechte Organisation, sowie die Koordination und Qualitätskontrolle der von meinen Kollegen ausgeführten Übersetzungen.
Durch das Erstellen kundenspezifischer Terminologie-Datenbanken und den Einsatz moderner Translation-Memory-Systeme stellen wir sicher, dass die verwendete Fachterminologie auch bei Folgeaufträgen unverändert zum Einsatz kommt. Dadurch erhalten Ihre Texte eine terminologische und stilistische Kontinuität und stets gleichbleibende Qualität. Unser Qualitätsmanagement richtet sich nach den Kriterien der Europäischen Norm DIN EN 15038 für Übersetzungsdienstleistungen. Dabei ist die Zielsprache eines Übersetzungsauftrags stets die Muttersprache des beauftragten Übersetzers. Die erforderliche Kontrolle erfolgt nach dem Vier-Augen bzw. Sechs-Augen-Prinzip.


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MMM Marion Spreen
MMM Diplom-Übersetzerin, BDÜ